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UNSEREAGB'S  

1. Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet an den Mieter Mietgegenstände laut Anlage auf Mietvertrag/Lieferschein. Der Mieter ist berechtigt, die Mietgegenstände an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben, sofern er weiterhin an folgende Vertragsbedingungen gebunden bleibt.

2. Mietdauer, Lieferzeitpunkt
Die Mietzeit beginnt ab Abholungszeitpunkt laut Mietvertrag/Lieferschein. Der Vermieter stellt die Mietgegenstände spätestens zum vereinbarten Mietbeginn dem Mieter zur Verfügung. Verzögert ein Streik, höhere Gewalt oder ein sonstiges Ereignis, auf das der Vermieter keinen Einfluss hat, die Bereitstellung, so verschiebt sich der Bereitstellungszeitraum entsprechend. Alternativ können sowohl der Mieter, als auch der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.

3. Fristlose Kündigung
Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.

4. Kaution
Mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter kann eine Kautionsleistung von bis zu 1.000 Euro fällig werden. Diese wird – sofern geleistet - dem Mieter nach erfolgter Rückgabe der Mietgegenstände wieder ausgehändigt, sofern sich diese in ordnungsgemäßem Zustand befinden. Ansonsten wird diese vom Vermieter einbehalten und mit den entsprechenden Forderungen verrechnet.

5. Transport
Die Geräte werden vom Mieter im Lager von EMIG VERANSTALTUNGSTECHNIK (Philipp-Reis-Str. 3, 64668 Rimbach) abgeholt und wieder zurückgebracht. Der Mieter wird die Mietgegenstände entsprechend versichern und trägt das Transportrisiko. Alternativ können die Geräte, nach Vereinbarung und  Aufpreis, vom Vermieter geliefert und wieder abgeholt werden.

6. Übergabe
Der Vermieter übergibt die Geräte und das Zubehör in einwandfreiem Zustand an den Mieter. Die Übergabe wird in einem Übergabeprotokoll (siehe Anlage Mietvertrag/Lieferschein) festgehalten.

7. Rückgabe
Nach Ende der Mietzeit wird der Mieter die Mietgegenstände mit allen Komponenten an den Vermieter übergeben. Falls keine Abholung vereinbart worden ist, erfolgt der Rücktransport auf Risiken und Kosten des Mieters. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass die Mietgegenstände nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter  wieder zur Verfügung stehen. Bei einer  verspäteten Rückgabe, die die Mietzeit um mehr als 1 Stunde überschreitet, kann der Vermieter den Vertrag automatisch um einen weiteren Tag zu einem Preis von 70% des in der Anlage angegebenen Bruttopreises verlangen.

8. Verlust, Wiederbeschaffung
Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte oder Zubehör haftet der Mieter, sofern es sich nicht um technische Defekte im Rahmen der Herstellergarantie oder reguläre Abnutzung (z. B. Leuchtmittel) handelt. Bei Verlust wird als Wiederbeschaffungswert der Neupreis in Rechnung gestellt.

9. Schadensmeldungen
Der Mieter verpflichtet sich, den Verlust oder die Beschädigung von Mietgeräten unverzüglich an den Vermieter zu melden. Folgekosten, die durch eine verspätete Verlustmeldung entstehen trägt der Mieter.

10. Verwendungen der Mietgegenstände im Freien
Die Verwendung der Geräte im Freien bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von EMIG VERANSTALTUNGSTECHNIK.

11. Technische Defekte und Mietpreisminderungen
Technische Ausfälle liegen im Bereich des Möglichen und sind kein Grund für eine Mietpreisminderung. Ebenso sind weitergehende Ansprüche, die durch den Ausfall der Mietgeräte bedingt sein können, ausgeschlossen.

12. Schadensersatz
Der Vermieter schließt grundsätzlich jegliche Schadensersatzansprüche seitens des Mieters aus, insbesondere auch Ansprüche aus Unmöglichkeit zur Leistungserbringung, Nichterfüllung von Aufträgen durch dringende Gründe, sowie unerlaubter Handlung. Dies gilt auch für über die Vermietung hinausgehende Dienstleistungen wie Transport, Montage oder Betreuung. Ebenso sind Ansprüche aus Folgeschäden jeglicher Art, z.B. entgangenem Gewinn, sonstigen Vermögensschäden, etc. ausgeschlossen.
Diesem Haftungsausschluss ausgegliedert sind Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vom Vermieter samt gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, sowie Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklich schriftlich zugesicherten Eigenschaft.

13. Versammlungsstättenverordnung
Nach der Versammlungsstättenverordnung muss bei einer Szenenfläche von mehr als 50 m2 beim Auf- und Abbau technischer Einrichtungen, bei wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen zumindest eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik (Bühnen- und Studiofachkraft) anwesend sein. Auf Großbühnen und Szenenflächen mit mehr als 200 m2 Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit mehr als 5000 Besuchern muss bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen eine verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik mit einer höheren Qualifikation Leitung und Aufsicht wahrnehmen. Die Firma EMIG VERANSTALTUNGSTECHNIK   weißt daher ausdrücklich darauf hin, dass sie die Aufgaben einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik nicht automatisch sondern nur nach vorheriger Absprache übernimmt.

14. Gemareglung
Der Mieter kommt für alle entstehenden Gemagebühren auf.

15. Fremdgeräte
Die Verwendung von Fremdgeräten an oder mit Geräten von EMIG VERANSTALTUNGSTECHNIK bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung von EMIG VERANSTALTUNGSTECHNIK.

16. Werberecht
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, behält sich EMIG VERANSTALTUNGSTECHNIK das Recht vor, firmeneigene Werbung auf dem Veranstaltungsort zu platzieren und / oder Fotos der Veranstaltung auf der firmeneigenen Homepage zu präsentieren.

17. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des Öffentlichen Rechts ist, der Geschäftssitz des Vermieters. Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

18. Angebote
Angebote die von der Firma EMIG VERANSTALTUNGSTECHNIK an Interessenten unterbreitet werden, haben immer eine Gültigkeit von 4 Wochen ab Zustellungsdatum/Angebotsdatum. Darüber hinaus bestätigte Angebote können nurnoch nach Kulanz der Firma EMG VERANSTALTUNGSTECHNIK als Auftrag verbucht und bestätigt werden. Desweiteren sind Angebote auch jederzeit vor Auftragsannahme durch die Firma EMIG VERANSTALTUNGSTECHNIK widerrufbar.

19. Stornierung durch den Mieter
Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden fallen die folgenden Stornierungsgebühren an: Bei Stornierung bis 30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 25% der Gesamtsumme, Stornierung bis 10 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 60% der, Stornierung bis 3 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 80% von der Gesamtsumme. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs.

 
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